Hinweis geben
MED:SMILE hat eine interne Hinweisgeberstelle gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtet. Darüber können hinweisgebende Personen auf Rechts- und Regelverstöße im Unternehmen aufmerksam machen. Hinweisgebende Personen sind natürliche Personen, die im Kontext ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.
Um sicher und vertraulich Hinweise zu übermitteln, steht Ihnen unser Meldungsformular zur Verfügung. Ihre Angaben unterliegen dabei der Vertraulichkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wir prüfen jede Meldung und gehen ihr nach.